Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten in einem Ergänzungsbescheid auch dann nachgeholt werden kann, wenn der bestandskräftige Feststellungsbescheid nicht lückenhaft, sondern allenfalls fehlerhaft ist, weil die für Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung vorgesehene Spalte mit einem Strich ausgefüllt ist, so dass das FA zwingend eine Prüfung der Sonderwerbungskosten vorzunehmen hatte und diese mit 0 DM/€ berücksichtigte.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
OAAAC-69164