Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Rückwirkende Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften - Mustereinspruch

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Einer Feststellung von privaten Veräußerungsverlusten, die vor dem entstanden sind, steht es nicht entgegen, dass der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr bereits bestandskräftig ist. Die Feststellung hat gemäß § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom ( BGBl 2006 I S. 2878) dann zu erfolgen, wenn am die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, die bei rückwirkender Anwendung der Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 9, 2. Halbsatz in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 gilt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
UAAAC-69162