Außerordentliche Einkünfte und Progressionsvorbehalt - Mustereinspruch
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Die Vorschriften der §§ 34, 32 b EStG sind zunächst getrennt anzuwenden und die jeweiligen steuererhöhenden und steuerermäßigenden Wirkungen anschließend auszugleichen (sog. Additive Methode). Die additive Berechnung verhindert, dass eine der Vorschriften in ihrer Wirkung stärker berücksichtigt wird als die andere und verwirklicht damit deren Sinn und Zweck in ausgewogener Weise. Außerdem hat sie den Vorteil größerer Transparenz für sich. Die Anwendung dieser Methode ist hier jedoch streitig, so dass sich die Frage stellt, ob die Einkommensteuer nach der vorstehend beschriebenen Methode zu ermitteln und festzusetzen ist.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Hinweis: Dieses Verfahren hat sich durch Abgabe erledigt. Das neue Aktenzeichen lautet:
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
NAAAC-69092