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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Unbefristete Rückwirkung einer Gesetzesänderung zu den Voraussetzungen einer Antragsveranlagung - Mustereinspruch

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Sind im Streitjahr 2005 neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere negative Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Lohn unterworfen waren, von mehr als 800 DM vorhanden, ist das Finanzamt verpflichtet eine Amtsveranlagung durchzuführen. Die Rechtslage ist (jedenfalls) für das Streitjahr 2005 (oder andere Jahre vor 2005...) nicht durch das Jahressteuergesetz 2007 wirksam geändert worden. Zwar hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG inzwischen dahingehend geändert, dass nur weitere positive Einkünfte von mehr als 410 € zu einer Amtsveranlagung führen, diese Änderung des EStG wirkt jedoch nicht auf das Streitjahr 2005 (und frühere Jahre...) zurück. Dies ist jedoch umstritten.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
TAAAC-69090