Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer - Mustereinspruch

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Die Erteilung einer Steuernummer geschieht in Form eines Verwaltungsaktes, auf den der Steuerpflichtige bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch hat. Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139 b und § 139 c AO, fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14 a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen und zum anderen sieht die Buchungsordnung für die Finanzämter die Erteilung einer Steuernummer für jeden Bearbeitungsfall vor, die dem Steuerpflichtigen mitzuteilen ist.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
MAAAC-69088