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Die offene Handelsgesellschaft
Eine systematische Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Personengesellschaft, anders als diese indes auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet. Damit ist sie die Grundform der Personenhandelsgesellschaften im deutschen Gesellschaftsrecht. Auch wenn sie in den letzten Jahrzehnten bedingt durch die Bevorzugung haftungsbegrenzender Rechtsformen, insbesondere der GmbH & Co. KG und der GmbH im Wirtschaftsleben seltener anzutreffen ist, hat sie nach wie vor ihren festen Platz unter den Gesellschaftsformen und ist im Einzelfall auch bei größeren Unternehmen durchaus anzutreffen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundstrukturen und gibt dem Leser einen umfassenden gesellschaftsrechtlichen Überblick über diese Rechtsform. S. 358
Im infocenter des NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB-DokID NWB HAAAA-88443 ein Kurzbeitrag zum Thema „Offene Handelsgesellschaft” mit weiterführenden Verweisen abrufbar. Die elektronische Fassung des Beitrags enthält darüber hinaus eine weiterführende Darstellung zu den Themen Zwangsvollstreckung und Insolvenz der OHG.
I. Grundlagen
Nach § 105 Abs. 1 HGB ist die offene Handelsges...