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Einkommensteuer | Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kinds
Das NWB TAAAC-68442 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kinds den Jahresgrenzbetrag überschreiten, sind die Einkünfte weder um die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer noch um die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kürzen. (2) Beiträge für eine private Rentenversicherung mindern die Einkünfte jedenfalls dann nicht, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.