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Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber die Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und dessen Arbeitsplatz für die ersten 20 Kilometer abgeschafft. Seit ihrer Einbringung in den Deutschen Bundestag wird diese Neuregelung der Pendlerpauschale kontrovers diskutiert. In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat nunmehr der BFH ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG n. F. geäußert. Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, die wesentlichen Argumente, die für bzw. gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung vorgebracht werden, darzulegen und kritisch zu beleuchten.
I. Die Entscheidung des BFH
1. Sachverhalt
Bei den Antragstellern im Ausgangsverfahren handelt es sich um Eheleute, die beide an unterschiedlichen Orten nichtselbständig tätig sind. Sie stellten beim zuständigen Finanzamt gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 EStG den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2007 und wollten damit die Aufwendungen des Ehemannes für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wobei die volle Entfernung von 61 km ange...