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Vorsteuerabzug eines Schützenvereins aus Baukosten
Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins sind mangels Eingreifens einer Steuerbefreiungsvorschrift in vollem Umfang steuerpflichtig. Der Verein ist deshalb berechtigt, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in gesamter Höhe als Vorsteuer abzuziehen, ohne dass der Vorsteuerabzug für einen Teil der Steuerbeträge nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist.