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FG Saarland 23.10.2007 1 K 1405/03, NWB direkt 5/2008 S. 8
Private Nutzung eines betrieblichen Pkw
Die private Nutzung eines der GmbH gehörenden Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt nicht allein deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil eine solche Nutzung nicht vertraglich geregelt war (gegen ). Es handelt sich vielmehr um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Geschäftsführers (so , nv).