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Berufung auf die fehlende Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt alle klassischen Merkmale eines Staats, so dass deren Steuerfestsetzungen nicht wegen völkerrechtlicher oder staatsrechtlicher Belange nichtig sind. Die Korrektur formell bestandskräftiger, nicht nichtiger Grundlagen- und Folgebescheide kann über einen Erlass aus sachlicher Billigkeit nicht erreicht werden, wenn die Steuerfestsetzung nicht offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.