1. Übt ein Ingenieur i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, der sich in einem Teilbereich seines Unternehmens der leitenden und eigenverantwortlichen Berufstätigkeit eines Mitarbeiters bedient eine freiberufliche Tätigkeit aus? Ist das FG rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass bei einer einheitlichen Betätigung die neuere BFH-Rechtsprechung zu den gemischten Tätigkeiten nicht anwendbar ist, also die Tätigkeit nicht in freiberuflich und gewerblich getrennt werden kann?
2. Ist die Gewerbesteuer verfassungswidrig (vgl. Vorlagebeschluss des , EFG 2004, 1065; Az. des BVerfG 1 BvL 2/04)?