Ist die Anwendung der sog.
Fünftel-Regelung im Jahr 1999 auf eine Entlassungsentschädigung, die
am vereinbart, i.H. des steuerfreien Betrags im Veranlagungszeitraum
1998 und i.H. des Restbetrages im Januar 1999 ausgezahlt wurde,
verfassungsgemäß?
Das Verfahren ist ausgesetzt, bis eine
Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 58/06 und 2 BvL 57/06 ergangen
ist (Beschluss vom ).
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom wieder aufgenommen.