Bestehen ernstliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des
§ 2 Abs. 3 EStG
in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer
selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen
negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb die positiven Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung dergestalt übersteigen, dass dem
Steuerpflichtigen infolge des tatsächlichen Mittelabflusses von seinem im
Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum
verbleibt?
Das Verfahren ist bis zur Entscheidung
des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom ).
Das Verfahren IX R 56/05 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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