Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis
Leitsatz
1. Die Angaben „Besuche” oder „Hausbesuche” im Fahrtenbuch für den Pkw einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis genügen insoweit
den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, als Reiseziel, Reisezweck und berufliche Veranlassung aus den neben
dem Fahrtenbuch existierenden Aufzeichnungen (hier: Eintragung der Namen der Patienten im ärztlichen Wochenkalender) ohne
weiteres hergeleitet werden können. Der Überprüfung der neben dem Fahrtenbuch existierenden Unterlagen durch das Finanzamt
stehen auch keine Gründe des Persönlichkeits- und Datenschutzes entgegen.
2. Ein Fahrtenbuch einer GbR, das keine Privatfahrten der Gesellschafter aufführt, obwohl nach den eigenen Angaben der GbR
auf betrieblich veranlassten Hausbesuchsfahrten von einem Gesellschafter auch Einkaufsfahrten und damit privat veranlasste
Umwegfahrten durchgeführt worden sind, ist auch dann nicht ordnungsgemäß und kann der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden,
wenn diese privaten Umwegfahrten für sich gesehen Kurzstrecken gewesen sein sollten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAC-68486
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 14.12.2007 - 2 K 1785/07
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