Regelungsinhalt eines Verlustfeststellungsbescheids
Keine Feststellung weiterer negativer Einkünfte durch Ergänzungsbescheid
Leitsatz
1. Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, der Verlustvorträge bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften feststellt, beinhaltet gleichzeitig unausgesprochen die negative Aussage,
dass bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen im betreffenden Veranlagungszeitraum keine weiteren
negativen Einkünfte unausgeglichen geblieben sind.
2. Sind in einem bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid bestimmte negative Einkünfte, die der Steuerpflichtige in
seiner Einkommensteuererklärung nicht erklärt hatte, nicht berücksichtigt, so ist der Bescheid zwar fehlerhaft, aber nicht
ergänzungsbedürftig i.S.v. § 179 Abs. 3 AO. Es ist keine notwendige Feststellung unterblieben, die in einem Ergänzungsbescheid
nachgeholt werden könnte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1034 Nr. 16 EFG 2008 S. 358 Nr. 5 SAAAC-68477
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