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FG München Urteil v. - 8 K 765/06 EFG 2008 S. 358 Nr. 5

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 S. 1, AO § 179 Abs. 3

Regelungsinhalt eines Verlustfeststellungsbescheids

Keine Feststellung weiterer negativer Einkünfte durch Ergänzungsbescheid

Leitsatz

1. Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, der Verlustvorträge bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften feststellt, beinhaltet gleichzeitig unausgesprochen die negative Aussage, dass bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen im betreffenden Veranlagungszeitraum keine weiteren negativen Einkünfte unausgeglichen geblieben sind.

2. Sind in einem bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid bestimmte negative Einkünfte, die der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung nicht erklärt hatte, nicht berücksichtigt, so ist der Bescheid zwar fehlerhaft, aber nicht ergänzungsbedürftig i.S.v. § 179 Abs. 3 AO. Es ist keine notwendige Feststellung unterblieben, die in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden könnte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1034 Nr. 16
EFG 2008 S. 358 Nr. 5
SAAAC-68477

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FG München, Urteil v. 09.11.2007 - 8 K 765/06

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