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Einkommensteuer; | Umzugskosten bei erheblicher Fahrzeitverkürzung ungeachtet heiratsbedingter Haushaltsgründung bzw. bei Trennung von Ehegatten (§§ 9, 12 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung, ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen. (2) Steht bei einem Umzug eine arbeitstägliche Fahrzeitersparnis des AN von mindestens einer Stunde fest, kommt dem Umstand, dass der Umzug im Zusammenhang mit einer heiratsbedingten Gründung eines gemeinsamen Haushalts steht, grds. keine Bedeutung mehr zu (Fortführung des , BStBl 1992 II S. 494). Auch bei der Trennung von Eheleuten kann ein beruflich veranlasster Umzug dann vorliegen, wenn der ausziehende Ehegatte den neuen Wohnort so wählt, dass sich zu seinem Arbeitsplatz eine erheblich...