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Bundesfinanzhof verhandelt zur Entfernungspauschale
In der mündlichen Verhandlung am vor dem BFH haben die Vertreter des BMF dargelegt, warum die Neuregelung der Entfernungspauschale nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegenstand der Verfahren sind typische politische Streitfragen zur Ausgestaltung des einfachen Rechts, die im Parlament entschieden werden müssen. Die Entscheidung wird daher eine Signalwirkung für die immer wieder angemahnte Reformfähigkeit des Staates haben. Wenn selbst solche steuerfachlichen Detailregelungen mit einer Ewigkeitsgarantie zementiert werden sollten, würde dies die Reformfähigkeit des Verfassungsstaates ernsthaft gefährden. Denn die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die jetzt angelegt werden, gelten dann auch generell. Weite Teile des gewöhnlichen Steuerrechts würden so künstlich in Verfassungsrang erhoben und wären damit für den Gesetzgeber, der die Regelungen geschaffen hat, selbst nicht mehr änderbar. Dies fände jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage.
Besonders aufschlussreich erscheint auch ein internationaler Vergleich. Danach hat eine Vielzahl, wenn nicht sogar die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ...