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BFH 22.08.2007 X R 39/02, StuB 2/2008 S. 77

Keine Folgeänderung des Einkommensteuerbescheids wegen fehlender Feststellung zur Tarifbegrenzung im Feststellungsbescheid

Enthält der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des (gewerblichen) Gewinns keine Feststellung zur Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F., so entfaltet dieser Grundlagenbescheid insoweit keine Bindungswirkung für die S. 78Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter/Gemeinschafter. Hat die Finanzbehörde in diesem Fall im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter/Gemeinschafter zu Unrecht die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F. gewährt, so kann dieser Fehler nicht im Wege der Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO korrigiert werden (Bezug: § 129, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 3, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 32c EStG 1994).

Praxishinweise: Die Änderungsmöglichkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für den Einkommensteuerbescheid greift nur, wenn ein Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird. Fehlen entsprechende...

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