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StuB Nr. 2 vom Seite 45

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten im deutschen Handelsrecht und die Bedeutung des Einzelbewertungsgrundsatzes

Würdigung der aktuellen Reformbestrebungen im Rahmen des BilMoG-RefE

von Prof. Dr. Henning Zülch und Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (BA) Sebastian Hoffmann, beide Leipzig

Der Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sieht im § 253 Abs. 2 Satz 5 HGB-E ein Abweichen vom Einzelbewertungsgrundsatz vor. Inwieweit dieses Abweichen eine Annäherung an die IFRS-Regelungen, und zwar IAS 36, darstellt, klärt der vorliegende Beitrag. Überdies werden Auslegungsprobleme der Neuregelung diskutiert.

Kernfragen
  • Wie sieht die bestehende Regelung zum Einzelbewertungsgrundsatz aus?

  • Welche Änderungen sieht der Referentenentwurf zum BilMoG vor?

  • Inwieweit erfolgt eine Annäherung an die IFRS?

I. Einleitung

Mit dem am veröffentlichten Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG-RefE) werden die Grundpfeiler der tradierten HGB-Bilanzierung in Frage gestellt. Ein Beispiel hierfür ist der neu gefasste § 253 des HGB-Entwurfs (HGB-E). Dieser behält seinen inhaltlichen Regelungsumfang, formal gesehen wird dieser aber unter der Überschrift „Zugangs- und Folgebewertung” geführt. Von hohem Interesse ist dabei der neue Abs. 3 Satz 5, wonach „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die notwendigerweise nur zusammen genutzt werden, […] für Zwecke der Ermittlung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung als ein Verm...

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