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Editorial
Wegweisende Entscheidungen
Die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist immer wieder ein Thema, das für Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden sorgt. In zwei zu beachtenden Entscheidungen bezieht der EuGH nun Position. Danach kann das Risiko eines betrügerischen Erwerbers nicht länger auf einen gutgläubigen Lieferanten abgewälzt werden. Auch die Versagung der Steuerbefreiung aufgrund eines fehlenden Belegnachweises dürfte kaum mehr möglich sein, sofern andere aussagekräftige Nachweise für die innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen. Bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung die Feststellungen des EuGH zukünftig in die Praxis umsetzt, stellt Langer fest. Mehr auf Seite 10.
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Beste Grüße
Sixten Abeling