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IWB 2/2008 S. 1248

Slowakei | Erhöhung des Grundfreibetrags für die Einkommensteuer

Der jährliche Grundfreibetrag der Einkommensteuer hat sich seit dem für Beschäftigte von 95.616 SKK auf 98.496 SKK erhöht. Pro Monat bedeutet das eine Erhöhung um 240 SKK auf 8.208 SKK (s. SME Bratislava v. ). Der Grundfreibetrag beträgt nach dem Gesetz über die Einkommensteuer das 19,2-Fache des gesetzlichen Lebensminimums. Dieses beläuft sich im Jahre 2008 auf 5.130 SKK.

Wenn die Steuerbasis höher als das 10-Fache des gesetzlichen Lebensminimums ist, ergibt sich der jährliche Steuerfreibetrag aus der Differenz des 44,2-Fachen des gesetzlichen Lebensminimums und eines Viertels der Steuerbasis, wodurch es zu einem Abschmelzen des Steuerfreibetrages kommt (IWB 2007, F. 1 S. 1147, KN-Nr. 71/2007). Der Steuersatz beträgt bei der Einkommensteuer wie auch bei der Körperschaftste...

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