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Slowakei | Erhöhung der Geburtenbeihilfe und des Kindergeldes
Durch eine Regierungsverordnung (s. Gesetzblatt der Slowakischen Republik Nr. 172/2007) wurden mit Wirkung seit dem die in den Gesetzen Nr. 235/1998, Nr. 601/2003 und Nr. 676/2006 geregelten staatlichen Geburtenbeihilfen und Kindergelder bei drei und mehr Kindern sowie bei wiederholter Geburt von Zwillingen innerhalb von zwei Jahren erhöht. Die staatliche Geburtenbeihilfe wurde auf 4.560 SKK je Kind angehoben. Die staatlichen Kindergelder erhöhten sich auf 2.470 SKK für Kinder bis zu sechs Jahren, auf 3.050 SKK für Kinder von 6 bis 15 Jahren und 3.240 SKK für Kinder von 15 Jahren und darüber.