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Allgemeines | EU-Kommission übernimmt „Gleichwertigkeitsmechanismus” in Bezug auf Drittland-GAAP
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, ein international anerkanntes Paket von Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen festzulegen. In der Zwischenzeit besteht ein wichtiger Teil dieser Strategie darin, die bestehenden kostenaufwendigen und schwerfälligen Abstimmungsauflagen zwischen der EU und ihren wichtigsten Handelspartnern abzuschaffen.
Nun kann die Kommission unter Zugrundelegung der Definition der Gleichwertigkeit und des mit der dieser Verordnung eingeführten Mechanismus konkrete Vorschläge dazu vorlegen, welche Drittland-GAAP ab 2009 als gleichwertig akzeptiert werden sollten. Die Kommission wird auch befugt sein, es Drittlandemittenten zu gestatten, ihre GAAP in der EU während eines spätestens 2011 endenden Übergangszeitraums zu verwenden, sofern diese Länder auf die I...