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Sozialmedizinische Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Der Krankenstand der Betriebe befindet sich – statistisch gesehen – seit einiger Zeit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Allerdings stieg die Zahl der Krankmeldungen im Jahr 2007 erstmals seit zehn Jahren wieder auf ca. 3,75 % an. Selbstverständlich gibt es auch starke Schwankungen zwischen einzelnen Bereichen und Betrieben. Die Vorschriften über die sozialmedizinische Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit sollen u. a. dem Missbrauch von Entgeltfortzahlungen und einem Anspruch auf Krankengeld vorbeugen. Die entsprechenden Vorschriften weisen sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten Rechte und Pflichten zu.
I. Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder der Versicherte auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird (vgl. § 44 Abs. 1 SGB V).
Nach allgemeiner Auffassung ist ein Versicherter arbeitsunfähig, der nach seinem Gesundheitszustand nicht oder nur unter der Gefahr, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit oder einer ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen. Die Gefahr ein...