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Umsatzsteuer-Richtlinien 2008
Eine Auswahl an wichtigen Änderungen aus Sicht der Beratungspraxis
Den Umsatzsteuer-Richtlinien kommt erhebliche praktische Bedeutung zu. Die Richtlinien, die rechtlich nur die Verwaltung binden, beherrschen die Rechtswirklichkeit des Steuerrechts. Auf Umsätze, die ab dem ausgeführt werden, sind die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008) anzuwenden. Im Folgenden wird eine Auswahl an wichtigen Änderungen aus Sicht der umsatzsteuerlichen Beratungspraxis präsentiert.S. 246
Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 sind unter der NWB DokID NWB JAAAC-53796 im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) abrufbar.
I. Geschäftsführungsleistungen
Das (BStBl 2007 I S. 503) zum fünften Mal innerhalb von fünf Jahren zur umsatzsteuerlichen Problematik von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen Stellung bezogen. Das BMF-Schreiben wurde nun in Abschn. 6 Abs. 4 und 6 sowie Abschn. 17 Abs. 2 UStR 2008 eingearbeitet.
1. Allgemeines
Bei der Beurteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen sind zwei Fragen zu unterscheiden. In Abschn. 6 UStR 2008 finden sich Ausführungen, wann es zu einem umsatzsteuerlichen „Leistungsaustausch” zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer kommt. Dieser Beurteilung vorgelagert ist die Frage, in welchen Fällen der Gesellschafter „selbständig” tä...