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Umsatzsteuer | Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gehört zu den materiell rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Hat die Rechnung bei Ablauf des Besteuerungszeitraums vorgelegen, bringt der spätere Verlust des Abrechnungspapiers den bereits entstandenen Abzugsanspruch nicht rückwirkend zum Erlöschen. Es ist unerheblich, warum die Rechnung verloren gegangen ist. Dem Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, obliegt allerdings die Darlegungs- und Feststellungslast (objektive Beweislast) dafür, dass er die Rechnung ursprünglich besessen hat. Er hat darzulegen und nachzuweisen, dass der andere Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erstellt und ihm selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ausgehändigt hat. Diesen Nachweis kann er mit allen verfahren...