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Lohnsteuer | Aufwendungen einer Grundschullehrerin für Tanzleiterkurs Internationale Folklore
Aufwendungen für einen Lehrgang sind als Werbungskosten gem. § 9 EStG abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Besteht ein erheblicher Anteil des Unterrichts einer Grundschullehrerin in Musikunterricht mit den Bereichen Singen, Tanzen und Musik, können Aufwendungen für einen Tanzleiterkurs Internationale Folklore als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn die im Kurs erworbenen Kenntnisse bei der Erfüllung des konkreten Bildungsauftrags der Lehrerin verwendbar sind (, nv NWB MAAAC-68119).