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Besteuerung von Dividenden im Organschaftskonzern
Zeitraumbezogene Auswirkungen
Nachdem zunächst die Besonderheiten beim Bezug von Dividenden durch eine Organgesellschaft erörtert wurden (s. NWB direkt 3/2008), werden nachfolgend die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Wirkungen zeitraumbezogen dargestellt, die sich aufgrund nahezu jährlicher Gesetzesänderungen ergeben.
Veranlagungs-/Erhebungszeiträume bis 2000
Inlandsdividenden sind unter dem alten KStG körperschaftsteuersteuerpflichtig (Ausnahme: steuerfreie EK 01-Ausschüttungen, § 8b Abs. 1 KStG a. F.), Ausgaben unbeschränkt abzugsfähig. Schachteldividenden sind bei der Organgesellschaft gem. § 9 Nr. 2a GewStG gewerbesteuerfrei, Ausgaben abzugsfähig. Streubesitzdividenden sind bei der Organgesellschaft steuerpflichtig. § 8 Nr. 1 GewStG ist bei der Organgesellschaft zu prüfen.
EU/EWR-Dividenden sind bei der Organgesellschaft nach dem DBA-Schachtelprivileg (Mindestbeteiligung 10 %, § 8b Abs. 5 KStG a. F.) körperschaftsteuerfrei, Ausgaben unbeschränkt abzugsfähig. Sie haben das Einkommen der Organgesellschaft (brutto) bereits ge- S. 9mindert und unterliegen mangels Hinzurechnung deshalb nicht der Gewerbesteuer. § 8 Nr. 1 GewStG ist bei der Organgesellschaft zu prüfen.
Drittlandsdividenden sind bei der Organgesellschaft nach dem DBA-Schachtelprivi...