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Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme
Die Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung nach der sog. 1%-Reglung des 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt für das Umsatzsteuerrecht keinen geeigneten Maßstab dar, um Fahrzeugkosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein betrieblich genutztes Fahrzeug auch privat genutzt wird, insbesondere wenn nur ein PKW vorhanden ist, so dass an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen sind.