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Wohnsitz eines im Ausland zum Zwecke des Schulbesuchs lebendes Kind
Ein Kind, das im Alter von 7 Jahren zum Zwecke eines mehrjährien Schulbesuchs ins Ausland geschickt wird, dort von seiner Großmutter versorgt wird und nur in der Ferienzeit zu den Eltern ins Inland zurückkehrt, hat auch dann keinen inländischen Wohnsitz, wenn es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.