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Berücksichtigung einer vormals mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an einer Kapitalgesellschaft
Bei der Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG 1997 ist die GmbH-Beteiligung des Steuerpflichtigen, die sich vormals im Rahmen einer mittelbaren Beteiligung im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befunden hat, auch dann zu berücksichtigen, wenn die Anteilsveräußerung ausschließlich diese Beteiligung und keine zusätzlich im Privatvermögen gehaltenen Anteile an der GmbH umfasst.