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FG Hamburg 09.10.2006 6 K 326/04, NWB direkt 4/2008 S. 4

Änderung von Steuerbescheiden

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn es zwar möglich ist, dass das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis dieser Tatsachen oder Beweismittel nicht anders entschieden hätte, im Ergebnis aber wahrscheinlicher ist, dass das Finanzamt den Steuerpflichtigen zutreffend veranlagt hätte.

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