AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil bestehender
Zweifel an der zulässigen Ermittlung des Spieleinsatzes
Leitsatz
Der Senat hat grundsätzlich
keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der
Erhebung von Spielvergnügungsteuer auf der Grundlage des HmbSpVStG in der
geänderten Fassung vom . Die Vollziehung der
Spielvergngügungsteueranmeldungen ist allerdings zu einem geringen Teil
auszusetzen, weil insoweit im Hauptsacheverfahren aufzuklären ist, ob die
Kontrolleinrichtungen der nach neuer Spielverordnung zugelassenen
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Spieleinsatz in der Weise
zutreffend erfassen, dass sie den Spielsatz um den Betrag mindern, den der
Spieler sich (wieder) auszahlen lässt, ohne damit ein Spiel
auszulösen.
Fundstelle(n): GAAAC-67901
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.11.2007 - 7 V 142/07
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