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FG München Urteil v. - 10 K 3429/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG § 12 Nr. 1 S. 2

Deutschkurs für Ausländer

Werbungskosten

Aufwendungen für die Berufsaus- bzw. -weiterbildung

Leitsatz

Aufwendungen für die Teilnahme an einem allgemeinen Deutschkurs stellen für in Deutschland lebende Ausländer in der Regel weder Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit noch Sonderausgaben für die Berufsaus- bzw. -weiterbildung dar, da das Erlernen der deutschen Sprache in nicht unwesentlichem Umfang auch die private Lebensführung berührt und daher das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAC-67880

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 28.09.2007 - 10 K 3429/07

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