Verpächterwahlrecht des Besitzunternehmens bei Verlagerung des Betriebsunternehmens
Leitsatz
Bei Betriebsaufspaltung ist durch die Verlagerung des Betriebsunternehmens an einen anderen Standort die Möglichkeit der
identitätswahrenden Fortführung des Besitzunternehmens durch Betriebsverpachtung nicht entfallen.
Der durch eine personelle Entflechtung bewirkte Wegfall der Betriebsaufspaltung führt nicht zu einer Betriebsaufgabe bzw.
einer Zwangsentnahme des zum Betriebsvermögen der GbR (Besitzunternehmen) gehörenden Grundbesitzes.
Das Verpächterwahlrecht, das besagt, dass eine Betriebsaufgabe und die damit verbundene Aufdeckung der stillen Reserven vermieden
werden kann, solange die Absicht besteht, die gewerbliche Tätigkeit eines Tages wieder aufzunehmen, besteht auch dann fort,
wenn zwischenzeitlich der Standort des Betriebsunternehmens auf ein anderes Grundstück des Betriebsunternehmens verlegt und
das Besitzunternehmen unter Fortführung des Pachtverhältnisses in eine Personengesellschaft eingebracht wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 448 Nr. 6 OAAAC-67865
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2007 - 12 K 1411/01
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