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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 3563/06 EFG 2008 S. 371 Nr. 5

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 33EStG § 22 VAHRG § 10a

Prozesskosten als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Stehen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die zu erhöhten Rentenbezügen führen ausschließlich in unmittelbarem tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem abgeänderten und neugefassten Versorgungsausgleich im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens, kommt ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus § 22 EStG nicht in Betracht.

  2. Werden die Prozesskosten nicht aufgewendet, um insgesamt einen höheren Rentenanspruch zu begründen, sondern um die Verteilung der Rentenanwartschaft im Innenverhältnis (§ 12 EStG) zum ehemaligen Ehegatten neu zu regeln, sind die Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 371 Nr. 5
UAAAC-67863

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.09.2007 - 11 K 3563/06

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