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LG Oldenburg 15.03.2001 15 O 2725/00

Steuerberatung; | Zulässigkeit einer Subventionsberatung

Eine Bewerbung von Subventionsberatung (Unternehmens- und Existenzgründungsberatung) durch einen Steuerberater ist dann zulässig, wenn Inhalt und Aufmachung der Werbung in geeigneter Form klarstellen, dass eine Beratung auf diesem Gebiet nur im Rahmen eines Mandats über eines der Kerngebiete des Steuerberaters stattfinden wird. Eine ,,isolierte'' Subventionsberatung ist unzulässig, weil die Subventionsberatung in ihrem Kern dem Berufsbild des Rechtsanwalts zugehört (LG Oldenburg, Urt. v. - 15 O 2725/00, DStRE 2001, 784).

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