BFH - III R 73/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 63 Abs 1 S 3,
EStG § 32 Abs 4
S 1 Nr 2 Buchst a,
FGO § 119 Nr 6,
EWGV 1408/71 Art 73,
FGO § 76 Abs
1
Rechtsfrage
Das Kindergeld für die in Polen (ab WS 2006/2007 in Dtld.?) studierenden volljährigen Kinder mit angeblichen Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland wurde vom FG gewährt, obwohl keine positive Meldebescheinigung der Kinder mit Vordruck E. 401 über deren Wohnsitz in Polen vorgelegt worden war.
Verfahrensmängel: ungenügende Sachverhaltsermittlung, fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes, insbesondere der Berufsausbildung?
Ausbildung; Begründung; Kindergeld; Nachweis; Wohnsitz
Fundstelle(n):
PAAAC-67710