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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 5

Verschwinden des Betriebsinhabers

Keine Betriebsaufgabe durch Flucht des Betriebsinhabers

Dr. Dirk Eisolt

Die Flucht eines Landwirts unter Zurücklassung von Zetteln mit der Anweisung zur Betriebsauflösung bewirkt nach der Entscheidung des keine sofortige Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs. Erforderlich ist darüber hinaus die Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung und / oder Entnahme der wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Gesetzliche Regelung

Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt. Dies gilt entsprechend auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 EStG). Die Betriebsaufgabe wird unterschieden von der nicht begünstigten Betriebsabwicklung und der Betriebsverkleinerung.

Spurloses Verschwinden

Der Kläger war Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs...

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