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OFD Rheinland 14.12.2007 , NWB direkt 3/2008 S. 11

Fahrzeug kein Massegegenstand

Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Frage der Kraftfahrzeugsteuer als Massesteuerforderung konnten für die Fälle, in denen das Fahrzeug im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht Massegegenstand war (Leasingfahrzeuge, Mietfahrzeuge), unter Hinweis auf Revisionsverfahren beim BFH gem. § 363 Absatz 2 AO zum Ruhen gebracht werden. Zwischenzeitlich hat der BFH in allen anhängigen Verfahren die Revision als unbegründet zurückgewiesen (BFH IX R 59/06; IX R 60/06; IX R 61/06). Darüber hinaus hat der entschieden, dass auch die Freigabe des Fahrzeugs aus der Insolvenzmasse nichts daran ändert, dass der Insolvenzverwalter die Kraftfahrzeugsteuer aus der Insolvenzmasse als Masseverbindlichkeit zu leisten hat. Der Insolvenzverwalter ist vielmehr gehalten, eine verkehr...

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