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Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung
Von konzernverbundenen ausländischen Unternehmen an eine in den USA ansässige Personengesellschaft gezahlte Gebühren für zu deren Betriebsvermögen gehörende Lizenzen sind auch dann Betriebsstätteneinkünfte i. S. des Art. 7 DBA-USA, wenn sie nach US-amerikanischem Steuerrecht aufgrund einer Befreiungsregelung nicht besteuert werden. Diese Steuerbefreiung führt nicht zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 2 DBA-USA. Die Nichtausübung des Besteuerungsrechts durch Steuerfreistellung begründet auch keinen Qualifikationskonflikt, der es rechtfertigt, die entsprechenden Einkunftsteile abkommensrechtlich isoliert als außerhalb der Betriebsstätte bezogene Einkünfte i. S. des Art. 12 Abs. 1 DBA-USA anzusehen und deshalb bei der inländischen Besteuerung des Gesellschafters zu erfassen.