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BFH 30.08.2007 IV R 47/05, NWB direkt 3/2008 S. 9
Freibetrag für Personengesellschaften bei atypisch stiller Gesellschaft
Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personengesellschaften steht auch einer Kapitalgesellschaft zu, an deren gewerblichem Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter beteiligt ist.