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BFH 25.09.2007 IX R 28/07, NWB direkt 3/2008 S. 4

Qualifizierung von Baumaßnahmen als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand

Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungsaufwand führt, darf nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den entsprechenden Gebäudeteil abgestellt werden, wenn das Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und deshalb mehrere Wirtschaftsgüter umfasst. Ob eine wesentliche Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB des Wirtschaftsguts erreicht wird, richtet sich danach, ob die durch die Baumaßnahme bewirkten Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzungen zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen.

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