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Umsatzsteuer | Besteuerung von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen
Nach dem NWB GAAAC-67042 gilt § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 nach seinem Sinn und Zweck grds. auch dann, wenn bereits zu Beginn des Jahrs voraussehbar ist, dass der Jahresumsatz wieder unter die Grenze von 17 500 € sinken wird. Dazu führt der Senat weiter aus: Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 wird die für die Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Durch das Abstellen auf den Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs wird erreicht, dass der Unternehmer bereits zu Beginn des laufenden Kalenderjahrs darüber Kenntnis hat, ob von ihm aufgrund der Umsatzfreigrenze von 17 500 € Umsat...