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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug eines gemeinnützigen Golf-Clubs aus den Kosten für die Errichtung einer Golfanlage
Das NWB AAAAC-67044 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Golf-Club, der seinen Mitgliedern die vereinseigenen Golfanlagen zur Nutzung überlässt, führt damit keine „sportliche Veranstaltung” i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG 1999 durch. (2) Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können Entgelt für die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein. – Anmerkung: Einmal mehr wollte ein Finanzamt dem Sportverein die Steuerbefreiung aufdrängen, um ihm den Vorsteuerüberhang aus der Errichtung der Golfanlage zu versagen (vgl. schon die Entscheidung v. - V R 27/04 NWB GAAAC-58398 einen Flugsportverein betreffend). Im Streitfall setzte sich der Verein durch, weil erstens (über das in Abschn. 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Abschn. 22 Abs. 1 UStR 2005 und 2008 dargestellte Maß hinaus) bei Sportvereinen i. d. R. Mitgliederbeiträge, ...