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Gewerbesteuer | Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für GmbH und atypisch Still bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter
Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personengesellschaften steht nach dem NWB WAAAC-67041 auch einer Kapitalgesellschaft zu, an deren gewerblichem Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter beteiligt ist. Dazu führt der Senat weiter aus: Mit dem Freibetrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG will der Gesetzgeber in typisierender Form einen fiktiven Unternehmerlohn berücksichtigen, um natürliche Personen und Personengesellschaften den Kapitalgesellschaften gleichzustellen, die ihrerseits den Gewinn um Geschäftsführergehälter mindern können, auch wenn sie an ihre Gesellschafter gezahlt werden. Zwar ist die Gewährung des Freibetrags nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG unter Berücksichtigung dieses Gesetzeszwecks nicht erforderlich, wenn an der atypischen stillen Gesellschaft nur Kapitalgesellscha...