Einkünfte aus
selbständiger Arbeit; ehrenamtliche Tätigkeit,
Aufwandsentschädigung
Leitsatz
1. Aus der Formulierung in
§ 3 Nr. 12 Satz 2
EStG, dass die Steuerfreiheit von
Aufwandsentschädigungen davon abhängt, dass die
Entschädigungszahlung den erwachsenden Aufwand nicht offenbar
übersteigt, ist zu schließen, dass es auf die typisierende
Betrachtungsweise ankommt und nicht auf die individuell entstandenen
Aufwendungen.
2. Es ist eine zutreffende
Gesetzesauslegung, wenn insoweit auf Erfahrungssätze zurück gegriffen
wird, die die obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit
dem BMF festgelegt haben.
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