Schenkung in Folge Kapitalerhöhung gegen zu geringes Aufgeld
Leitsatz
1) Wenn Dritte im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner
Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, kann eine steuerpflichtige
Schenkung unter Lebenden vorliegen.
2) Empfänger der einer GmbH gemachten Zuwendung ist die GmbH selbst. Die durch die Zuwendung eines Vermögensvorteils an die
GmbH bewirkte Erhöhung des Werts ihrer Geschäftsanteile kann die Bereicherung der GmbH weder aufheben noch mindern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 313 Nr. 4 RAAAC-67355
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FG Münster, Urteil v. 18.10.2007 - 3 K 3325/05 Erb
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