Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Ist die Veräußerung eines Mietobjekts nicht steuerbar, sind die in engem Zusammenhang mit der Veräußerung angefallenen Aufwendungen
nicht einkommensteuermindernd zu berücksichtigten. Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie
während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung zu rechtfertigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 958 Nr. 18 DStZ 2008 S. 127 Nr. 5 EFG 2008 S. 290 Nr. 4 EStB 2008 S. 288 Nr. 8 UAAAC-67341
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.10.2007 - 4 K 292/04
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